Diese Abonnementvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen GitLab Inc. mit Sitz in 268 Bush Street, Suite 350, San Francisco, CA 94104, USA (oder, soferm eine andere juristische Person auf einem Bestellformular [wie unten definiert] als „GitLab“ aufgeführt ist,) („GitLab“) und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Vertrag oder ein Bestellformular, das auf diesen Vertrag verweist, unterzeichnet oder elektronisch annimmt („Kunde“). Diese Vereinbarung wird zu dem jeweils früheren Zeitpunkt geschlossen, wenn (a) der Kunde auf „Zustimmen“ (Accept) oder „Ja“ (Yes) bezüglich den Bedingungen dieser Vereinbarung klickt, um den ersten Zugriff auf die Software zu erhalten oder diese erstmalig zu nutzen, (b) GitLab und der Kunde einem Bestellformular zustimmen, das auf diese Vereinbarung verweist, oder (c) dem Kunden Zugriff auf die Software gewährt wird („Datum des Inkrafttretens“).
Im Namen eines Unternehmens unterzeichnende Person. SOFERN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG ANNIMMT, IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ZUSTIMMT, ERKLÄRT DIESE PERSON, DASS SIE BEFUGT IST, DIESES UNTERNEHMEN UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH DER BEGRIFF „KUNDE“ AUF DIESES UNTERNEHMEN UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN.
Nicht zur Unterzeichnung im Namen eines Unternehmens befugte Person. SOFERN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG ANNIMMT, NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGT ODER MIT DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF DIESE PERSON DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE SERVICES ODER DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN.
Im Namen eines Unternehmens unterzeichnende Person, aber mit Firmen-E-Mail-Adresse. SOFERN DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG ANNIMMT, DIESE VEREINBARUNG IM EIGENEN NAMEN ANNIMMT, DAFÜR JEDOCH EINE FIRMEN-E-MAIL-ADRESSE VERWENDET, ERKENNT DIESE PERSON AN UND STIMMT ZU, DASS DURCH DIE VERWENDUNG DIESER FIRMEN-E-MAIL-ADRESSE EIN GITLAB-KONTO EINGERICHTET WIRD, DAS MIT DEM JEWEILIGEN UNTERNEHMEN VERBUNDEN IST UND AUF ANFRAGE DES UNTERNEHMENS OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ODER HAFTUNG GEGENÜBER DER PERSON VOLLSTÄNDIG (SOWOHL KONTROLLE ALS AUCH DATEN/INFORMATIONEN INNERHALB DES KONTOS) AN DIESES UNTERNEHMEN ÜBERTRAGEN WERDEN KANN UND WIRD. UM SICHERZUSTELLEN, DASS KEINE PERSÖNLICHEN INHALTE VERLOREN GEHEN, EMPFIEHLT GITLAB DRINGEND, EIN GITLAB-KONTO EINZURICHTEN, DAS AN EINE PERSÖNLICHE E-MAIL-ADRESSE GEBUNDEN IST.
Die „Annahme“ eines Bestellformulars erfolgt zum jeweils früheren Zeitpunkt: (a) Ausführung eines Bestellformulars, (b) Bezugnahme auf eine Bestellformular-Angebotsnummer innerhalb einer Bestellung oder eines ähnlichen Dokuments oder (c) die Verwendung von Software.
„Add-On-Benutzer“ sind zusätzliche Benutzer(innen), die über diejenigen hinausgehen, die im Rahmen eines Abonnements über ein ausgefülltes Bestellformular oder einen Webportal-Kauf erworben wurden.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei dieser Vereinbarung kontrolliert, von einer solchen kontrolliert wird und/oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer solchen Partei steht, wobei „Kontrolle“ das Eigentum an mehr als 50 % der stimmberechtigten Wertpapiere eines solchen Unternehmens bedeutet.
„Anhänge“ sind Beilagen zu dieser Vereinbarung, in denen die Bedingungen angegeben sind, zu denen dem Kunden die Software angeboten wird. Die Anlagen gelten als Bestandteil der Vereinbarung.
„Autorisierter Partner“ ist ein Wiederverkäufer oder Händler, der zum Verkauf von Software berechtigt und autorisiert ist.
„Community-Edition-Software“ bezeichnet die öffentlich zugängliche, von der Community entwickelte Open-Source-Software sowie die Komponenten, die möglicherweise mit der Software bereitgestellt werden. Community-Edition-Software wird als Freie Software (wie hierin definiert) zur Verfügung gestellt.
„Auftragnehmer“ sind Dritte, die der Kunde mit der Verwaltung oder anderweitigen Nutzung der Software ausschließlich im Auftrag des Kunden beauftragt hat.
„Kontrollierter Gegenstand“ bezeichnet die Software oder jegliche Software oder etwas damit in Verbindung Stehendes oder ein direktes Produkt davon (gemeinschaftlich).
„Kundeninhalte“ sind alle Software, Informationen, Inhalte und Daten, die vom oder im Auftrag des Kunden bereitgestellt oder durch die Nutzung der Software zur Verfügung gestellt oder anderweitig verbreitet werden.
„Kundendatensätze“ bezeichnen gemeinschaftlich Bücher, Aufzeichnungen, Verträge und Konten im Zusammenhang mit den Zahlungen, die GitLab im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen.
„Customer Success Services“ bezeichnet Implementierungsservices, die im Rahmen des Abonnements gemäß Anhang 1 bereitgestellt werden. Customer Success Services umfassen die Erhebung von Betriebsdaten (wie in Anhang 1 weiter ausgeführt). Customer Success Services sind nur für Kunden verfügbar, die Software kaufen; sie sind nicht für Freie Software verfügbar.
„Kundensupport“ bezeichnet den technischen Support der von GitLab bereitgestellten Software.
„Designierter Staatsangehöriger“ ist eine natürliche oder juristische Person, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals“ des US-Finanzministeriums oder der „Table of Denial Orders“ des US-Wirtschaftsministeriums aufgeführt ist.
„Effektiver Preis“ bezeichnet den vom Kunden tatsächlich gezahlten Preis (Listenpreis abzüglich etwaiger Rabatte), wie auf einem Bestellformular angegeben oder über die Website erworben.
„Embargoländer“ bezieht sich kollektiv auf Länder, gegen welche die Vereinigten Staaten ein Embargo aufrechterhalten.
„Unternehmen“ bezeichnet die Organisation, die Firma, die Gesellschaft und/oder eine andere Art von Unternehmen, welches die Software beschafft, um diese in seinem Namen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu verwenden.
„Gebühren“ sind die im Bestellformular angegebenen Gebühren oder Gebühren, die beim Kauf über das Webportal sofort fällig werden.
„Freie Software“ bezeichnet eine funktionsbeschränkte Version der Software, die einem Kunden, Benutzer, Endbenutzer, Partner oder einem anderen Dritten ohne (oder mit erheblich reduzierten Kosten) zur Verfügung gestellt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Angebot der Software auf der niedrigsten Stufe, wie es von GitLab zur Verfügung gestellt wird.
„Einzelperson“ bezeichnet eine Person, welche die Software im eigenen Namen verwendet, aber kein Unternehmen. Eine Person muss über dreizehn (13) Jahre alt sein.
„Listenpreis“ bezeichnet den Listenpreis der GitLab-Software mit Ausnahme (falls zutreffend) von Rabatten, die in einem Bestellformular angegeben sind, oder wie über die Website erworben.
„Bestellformular“ ist ein zwischen den Parteien vereinbartes Transaktionsdokument, in dem die gekaufte Software und/oder ergänzende Dienste, die Nutzungsdauer, der Preis und andere anwendbare Transaktionsdetails angegeben sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen erkennen die Parteien die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen an und vereinbaren diese, und ein ausgefertigtes Bestellformular gilt unter Bezugnahme auf alle hierin aufgeführten Angelegenheiten.
„Bestellung“ ist ein Bearbeitungsdokument oder eine ähnliche Aufzeichnung eines Kunden, die vom Kunden verwendet wird, um die interne Genehmigung und /oder Aufzeichnung eines Kaufs nachzuweisen. Alle in einer Bestellung angegebenen Bedingungen sind null und nichtig und werden von den Parteien ausdrücklich abgelehnt.
„Software“ bezeichnet Software und andere Markenangebote, die von GitLab oder seinen verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die DevOps Lifecycle Application Platform von GitLab.
„Abonnement“ bezieht sich auf die anwendbaren Dienste, Support und Funktion(en) der Software, wie bereitgestellt. Abonnements werden in Ebenen/Stufen bereitgestellt, wie in Anhang 1 beschrieben, und basieren auf der Anzahl der Benutzer.
„Startdatum des Abonnements“ ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, (i) das auf einem Bestellformular angegebene Datum, oder das Datum, an welchem dem Kunden Zugriff auf die Software gewährt wird (je nachdem, was später eintritt), oder (ii) das in einer Website-Transaktion angegebene Datum, unabhängig davon, ob ein solcher Kauf direkt bei GitLab oder über einen autorisierten Partner erfolgt.
Die Abonnementlaufzeit“ beginnt am Startdatum des Abonnements und dauert zwölf (12) Monate, es sei denn, die Laufzeit ist in einem Bestellformular oder bei einem Webportal-Kauf anders vereinbart.
„Ergänzende Dienste“ bezeichnet zusätzliche Kapazität, Funktionalität, Speicherung und/oder andere Elemente, die der Kunde zusätzlich zur Software erwerben kann. Solche zusätzlichen Dienste können über das Bestellformular oder das Webportal erworben werden. Zusätzliche Dienste, die erworben werden, sind: (i) als separater Einzelposten in einem Bestellformular oder bei einem Webportal-Kauf aufgeführt und (ii) mit der zugrunde liegenden Abonnementlaufzeit verbunden, wenn sie nicht am Startdatum des Abonnements erworben wurden. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Ergänzende Dienste sind nicht Teil der Software, sondern werden zusätzlich zur Software bereitgestellt, und ergänzende Dienste unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung.
„Benutzer“ sind die eindeutige(n) und einzelne(n) natürliche(n) Person(en), Mitarbeiter(in)/Mitarbeiter(innen), Auftragnehmer(in)/Auftragnehmer(innen) oder andere vom Kunden autorisierte Dritte oder Maschinen (in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung), welche die Bereitstellung eines Seats innerhalb der Verwaltungsplattform erfordern und die (der) in der Lage sind (ist), auf die im Rahmen eines Abonnements erworbene Software zuzugreifen, unabhängig davon, ob der Benutzer tatsächlich auf die Software zugreift oder mit welcher Häufigkeit. Ein Benutzer muss über dreizehn (13) Jahre alt sein.
„Website“ bezeichnet die Website von GitLab unter www.gitlab.com und alle Subdomains sowie alle auf der Website bereitgestellten Inhalte, Dienste und Dokumentationen.
2.1 Diese Vereinbarung legt einen Rahmen fest, der es GitLab ermöglicht, dem Kunden die Software zur Verfügung zu stellen. Software wird im Rahmen eines Abonnements bereitgestellt, wie in Anhang 1 beschrieben. Software, die als gehostete Lösung oder Software-as-a-Service („SaaS-Software“) bereitgestellt wird, unterliegt der beigefügten Anlage 2 mit dem Titel „Software-as-a-Service- (SaaS)-Angebot“.
3.1 Diese Vereinbarung gilt für Software, die der Kunde direkt von GitLab, einem verbundenen Unternehmen von GitLab oder von einem autorisierten Partner lizenziert. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Für den Fall, dass der Kunde von einem autorisierten Partner kauft, treffen GitLab keine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in Bezug auf Bedingungen außerhalb dieser Vereinbarung, es sei denn, zwischen dem Kunden und GitLab wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3.2 Sofern zwischen dem Kunden und GitLab nicht anders schriftlich vereinbart, regeln die Bedingungen dieser Vereinbarung jede Nutzung der Software. Der Erwerb von Software kann erfolgen durch:
(i) Kauf über die GitLab-Website,
(ii) Ausfüllen eines Bestellformulars bei GitLab oder einem verbundenen Unternehmen von GitLab, oder
(iii) Kauf von einem autorisierten Partner.
3.3 GitLab und der Kunde erkennen an und vereinbaren, dass Freie Software: (i) ohne vorherige Ankündigung geändert und/oder aktualisiert werden kann und (ii) in Funktionalität, Funktionen, Wartung und Support beschränkt ist und andere Einschränkungen enthält, die in der gekauften Software nicht vorhanden sind. UNGEACHTET DER NACHSTEHENDEN ABSCHNITTE „GARANTIE“ UND „ENTSCHÄDIGUNG“ WERDEN FREIE SOFTWARE UND SOFTWARE, DIE AUF TESTBASIS ANGEBOTEN WERDEN (WIE IN EINEM BESTELLFORMULAR ODER IM WEB-PORTAL-KAUF ANGEGEBEN), „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND GITLAB TRÄGT KEINE ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN ODER HAFTUNG JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIESE FREIE SOFTWARE, ES SEI DENN, EIN SOLCHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS IST NACH GELTENDEM RECHT NICHT DURCHSETZBAR. IN DIESEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON GITLAB IN BEZUG AUF DIESE FREIE SOFTWARE NICHT 1.000,00 USD.
4.1 Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert bis zu ihrer Beendigung gemäß dieser Ziffer 4.
4.2 Eine Abonnementlaufzeit beginnt am Startdatum des Abonnements und bleibt für die auf dem Bestellformular angegebene Laufzeit (die „Anfangslaufzeit“) in Kraft und verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) Monate (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Parteien teilt dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit ihre Absicht mit, die Laufzeit nicht zu verlängern. Der Kunde ist berechtigt, diese Verlängerung innerhalb der Software ab dem Startdatum des Abonnements bis dreißig (30) Tage vor Ablauf der Abonnementlaufzeit abzulehnen. Abonnements müssen während der Abonnementlaufzeit verwendet werden und alle nicht verwendeten Abonnements laufen ab.
4.3 Jede Partei kann diese Vereinbarung und jedes zwischen den Parteien ausgefertigte Bestellformular kündigen, wenn:
(a) die andere Partei diese Vereinbarung erheblich verletzt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt, oder
(b) die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
4.4 GitLab kann (nach eigenem Ermessen) die Erfüllung von Abonnements aussetzen, wenn der Kunde gegen die Bedingungen in Abschnitt 6 (Zahlung von Gebühren) verstößt, bis der Verstoß behoben ist.
4.5 Sofern hierin nicht anders angegeben, wirkt sich die Kündigung dieser Vereinbarung nicht auf Abonnements aus, die derzeit erfüllt werden, und diese Vereinbarung bleibt bis zum Ablauf der dann aktuellen Abonnementlaufzeit in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Wird diese Vereinbarung vom Kunden gemäß Abschnitt 4.3 gekündigt, erstattet GitLab dem Kunden alle vorausbezahlten Gebühren anteilig für die nicht genutzte Abonnementlaufzeit. Wenn diese Vereinbarung von GitLab gemäß diesem Abschnitt 4 gekündigt wird, zahlt der Kunde (falls zutreffend) alle unbezahlten Gebühren, die den Rest der Abonnementlaufzeit aller Bestellformulare abdecken, soweit dies gemäß geltendem Recht zulässig ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Kündigung entbindet den Kunden in keinem Fall von seiner Verpflichtung, Gebühren zu zahlen, die an GitLab für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen sind. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für alle Verlängerungslaufzeiten, sofern nicht ein effektiver Preis gemäß einem Bestellformular, einem Website-Kauf oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien vorliegt; es gilt der jeweils aktuelle Listenpreis von GitLab in Bezug auf diese Verlängerungslaufzeiten. GitLab behält sich das Recht vor, die Gebühren für alle Verlängerungslaufzeiten in Bezug auf seine Produkte und Dienste, einschließlich der Software und der ergänzenden Dienstleistungen, zu erhöhen.
5.1 Der Kunde wird folgende Handlungen nicht selbst ausüben und nicht zulassen, dass Dritte (nicht anderweitig als Benutzer definiert) die folgenden Handlungen ausüben:
(i) die Software für einen anderen als den in dieser Vereinbarung ausdrücklich genehmigten Zweck verwenden,
(ii) die Software in einer Weise verwenden, die es Dritten ermöglichen würde, auf die Software zuzugreifen,
(iii) die Software für Time-Sharing- oder Service-Büro-Zwecke verwenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unterlizenzierung, den Vertrieb, den Verkauf, den Weiterverkauf von Software),
(iv) für einen anderen Zweck als den eigenen internen Gebrauch des Unternehmens und seiner verbundenen Unternehmen,
(v) die Software nicht in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwenden,
(vi) die Software in irgendeiner Weise verwenden, die: (a) schädlich, betrügerisch, irreführend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, diffamierend, vulgär, obszön oder beleidigend ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugriff auf einen Computer, ein Computersystem, ein Netzwerk, eine Software oder Daten ohne Genehmigung, die die Sicherheit eines anderen Benutzers oder Systems verletzen und/oder versuchen, einen Benutzerauthentifizierungs- oder Sicherheitsprozess zu umgehen), (b) sich als eine Person oder Einrichtung ausgibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Mitarbeiter oder Vertreter von GitLab, (c) Inhalte in Bezug auf die Verwendung von SaaS-Software enthält, die illegal ist oder gegen den GitLab Community-Verhaltenskodex (iehe: https://about.gitlab.com/community/contribute/code-of-conduct/) verstößt, oder (d) einen Virus, einen Trojaner, einen Wurm, eine Zeitbombe, eine unaufgeforderte Massen-, Werbe- oder „Spam“ -Nachricht oder einen anderen schädlichen Computercode, eine Datei oder ein Programm enthält (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Passwort-Rate-Programme, Decoder, Passwort-Sammler, Keystroke-Logger, Cracking-Tools, Paket-Sniffer und/oder Verschlüsselungsumgehungsprogramme), und
(vii) außer im gesetzlich zulässigen Umfang die Software disassemblieren, zurückentwickeln oder dekompilieren oder darauf zugreifen, um: (a) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu erstellen, (b) ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung ähnlicher Ideen, Funktionen, Funktionen oder Grafiken der Software zu erstellen, (c) Ideen, Funktionen, Funktionen oder Grafiken der Software zu kopieren, oder (d) festzustellen, ob die Software in den Geltungsbereich eines Patents fällt.
5.2 Nichts in dieser Vereinbarung hindert den Kunden daran, die Software für Benchmark-Tests oder vergleichende Analysen zu verwenden. Der Kunde hält alle geltenden Datenschutz- und Sicherheitsgesetze ein und verwendet angemessene technische, administrative und physische Kontrollen, um diese Einhaltung sicherzustellen.
5.3 Zusätzlich zu den in Abschnitt 5.4 festgelegten Verpflichtungen und vorbehaltlich der in Abschnitt 5.7 festgelegten Rechte stellt der Kunde sicher, dass die Erhebung von Daten, die für die Nutzung der Software erforderlich sind („Abonnementdaten“), unverändert bleibt. Eine Übersicht über die Abonnementdaten ist verfügbar unter: https://metrics.gitlab.com/?q=subscription
5.4 In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ist GitLab berechtigt, die Software elektronisch (oder anderweitig) zu überprüfen und Berichte über die Installation, den Zugriff auf und die Nutzung der Software durch den Kunden zu erstellen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung sicherzustellen. Der Kunde hat die Kundenunterlagen während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahre danach aufzubewahren. GitLab kann nach dreißig (30) Tagen vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden und während der normalen Geschäftszeiten des Kunden und vorbehaltlich der branchenüblichen Vertraulichkeitsverpflichtungen einen unabhängigen externen Prüfer beauftragen, die Kundendatensätze zu prüfen, nur um die im Rahmen dieser Vereinbarung in Bezug auf die Nutzung der Software durch den Kunden zu zahlenden Beträge zu überprüfen. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass ein Zahlungsverzug vorliegt, hat der Kunde den Fehlbetrag unverzüglich an GitLab zuzüglich der Verzugsgebühren gemäß Ziffer 6 zu zahlen. GitLab trägt die Kosten einer Prüfung, es sei denn, die Prüfung ergibt einen Zahlungsrückstand von mehr als 5 % für den geprüften Zeitraum. In diesem Fall hat der Kunde GitLab unverzüglich die angemessenen Kosten der Prüfung zu zahlen.
5.5 Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich:
(i) Aufrechterhaltung der Sicherheit des Kundenkontos, der Passwörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungs- und Benutzerpasswörter) und Dateien sowie für alle Verwendungen des Kundenkontos mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden, und
(ii) Handlungen oder Unterlassungen, die von Auftragnehmern im Namen des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde stellt sicher, dass Auftragnehmer Bedingungen unterliegen, die nicht weniger streng sind als die hierin angegebenen.
5.6 Vorbehaltlich dieser Vereinbarung und des entsprechenden Bestellformulars bietet GitLab dem Kunden während der Abonnementlaufzeit ohne zusätzliche Kosten Kundensupport für Abonnements. Details zum Kundensupport in der jeweils aktuellen Fassung sind in Anhang 1 sowie unter https://about.gitlab.com/support aufgeführt.
5.7 Teile der Software unterliegen den zugrunde liegenden Open-Source-Lizenzen, wie unter https://docs.gitlab.com/ee/development/licensing.html beschrieben. Diese Vereinbarung und der geltende Anhang/die geltenden Anhänge legen die mit Abonnements und Software verbundenen Rechte und Pflichten fest und sollen das Recht des Kunden auf Softwarecode unter den Bedingungen einer Open-Source-Lizenz nicht einschränken.
5.8 Der Kunde erkennt an und stimmt Folgendem zu:
(i) Kontonamen werden von GitLab nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ verwaltet,
(ii) die absichtliche Namensbesetzung oder der Kauf, das Angebot oder der Verkauf eines Kontonamens ist verboten, und
(iii) GitLab behält sich das Recht vor, inaktive Konten nach eigenem Ermessen zu entfernen, umzubenennen oder zu schließen.
6.1 Bei Käufen direkt von GitLab sind alle Web-Portal-Kaufgebühren sofort fällig und zahlbar.
6.2 In Bezug auf Käufe direkt von GitLab muss das Bestellformular: (i) auf diese Vereinbarung verweisen, (ii) die Abonnementlaufzeit(en) und das Abonnement (die Abonnements) angeben, die gekauft werden, und (iii) die für das/die jeweilige(n) Abonnement(s) fälligen Gebühren angeben.
6.3 Bei Käufen direkt von GitLab wird dieses Bestellformular hiermit durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen. Die Parteien vereinbaren hiermit die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und die in einem Bestellformular aufgeführten Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Die Parteien vereinbaren, dass alle in einer Bestellung oder einem ähnlichen Dokument angegebenen Bedingungen null und nichtig sind und ausdrücklich abgelehnt werden.
6.4 Bei Käufen direkt von GitLab zahlt der Kunde GitLab die geltenden Gebühren, einschließlich der für zusätzliche Dienste, ohne Aufrechnungs- oder Abzugsrecht. Alle Zahlungen erfolgen gemäß den im entsprechenden Bestellformular angegebenen Zahlungsdetails. Sofern nicht anders angegeben, gilt Folgendes: (i) GitLab (oder ein anwendbares GitLab-Partnerunternehmen) stellt dem Kunden die Gebühren bei Annahme eines Bestellformulars in Rechnung, und (ii) alle Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Rechnung durch den Kunden fällig und zahlbar. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, sind alle im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten oder fälligen Gebühren (einschließlich vorausbezahlter Beträge) nicht erstattungsfähig, und es wird keine Gutschrift fällig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beendigung dieser Vereinbarung gemäß Abschnitt 4.
6.5 Während der Abonnementlaufzeit kann der Kunde vorbehaltlich dieser Vereinbarung Add-On-Benutzer aktivieren und einsetzen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde ist nicht berechtigt, weniger als die Anzahl der ursprünglich im Rahmen des Abonnements erworbenen Benutzer zu melden, und alle Add-On-Benutzer werden an die zugrunde liegende Abonnementlaufzeit gebunden.
6.6 Bei Käufen direkt von GitLab erstellt GitLab am Ende jedes Zeitraums von drei (3) Monaten, beginnend mit dem Startdatum des Abonnements (hier als „Quartal“ oder „vierteljährlich“ bezeichnet) während der Abonnementlaufzeit: (i) gemäß Abschnitt 5.3 einen Bericht über den/die während des Quartals eingesetzten Add-On-Benutzer („vierteljährlicher Nutzungsbericht“), und (ii) stellt GitLab dem Kunden für den verbleibenden Teil der Abonnementlaufzeit eine anteilige Rechnung in Bezug auf den/die Add-On-Benutzer, der/die während des Quartals aktiviert und/oder verwendet wurde(n), wie im vierteljährlichen Nutzungsbericht erfasst. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Add-On-Benutzer werden nicht für das Quartal in Rechnung gestellt, in dem sie aktiviert und/oder verwendet wurden. In den ersten drei (3) Quartalen einer Abonnementlaufzeit wird ein vierteljährlicher Nutzungsbericht erstellt. Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit beträgt die Verlängerung der Software durch den Kunden entweder: (x) den zwischen dem Kunden und GitLab in einem Bestellformular vereinbarten Betrag, oder (y) die Anzahl der aktiven Benutzer, die am Tag der Verlängerung des Kunden im GitLab-Abonnement vorhanden sind. Add-On-Benutzer, die im vierteljährlichen Nutzungsbericht identifiziert wurden, gelten gemäß diesem Abschnitt 6 als fällig und zahlbar. Für den Fall, dass kein vierteljährlicher Nutzungsbericht erstellt werden kann, muss der Kunde diese überschüssigen Benutzer (wie unten definiert) in Übereinstimmung mit Abschnitt 6.7 melden und bezahlen. Sofern die Parteien nicht einen effektiven Preis vereinbaren, der unter dem Listenpreis liegt, wie in einem Bestellformular oder einem Website-Kauf angegeben, werden Add-On-Benutzer mit dem Listenpreis im letzten Bestellformular oder im letzten Website-Kauf in Rechnung gestellt.
6.7 Für den Fall, dass ein Kunde Software von einem autorisierten Partner beschafft oder GitLab nicht in der Lage ist, (i) einen vierteljährlichen Nutzungsbericht zu überprüfen und zu erstellen und/oder (ii) Zahlungen in Bezug auf vierteljährliche Add-Ons, wie im vierteljährlichen Nutzungsbericht angegeben, einzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, (a) spätestens zwölf (12) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens des Abonnements („Jahresbericht“) über alle Benutzer der Abonnementlaufzeit („überschüssige Benutzer“) einen Bericht vorzulegen und (b) für diese überschüssigen Benutzer für die letzten zwölf (12) Monate zum dann aktuellen Listenpreis für die GitLab-Software zu zahlen. Überschüssige Benutzer, die dem Jahresbericht unterliegen, dürfen keine Anteile, Aufrechnungen und/oder Abzüge zur Berücksichtigung der Nutzungsdauer oder auf andere Weise enthalten. Überschüssige Benutzer, die in einem Jahresbericht identifiziert wurden, gelten gemäß Abschnitt 6 als fällig und zahlbar. Für den Fall, dass überschüssige Benutzer nach Ablauf einer Abonnementlaufzeit ausstehen, ist der Kunde verpflichtet, für diese überschüssigen Benutzer zu zahlen, um die Software zu erneuern.
6.8 Unbezahlte Gebühren unterliegen einer Finanzierungsgebühr von einem Prozent (1,0 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, zuzüglich aller Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren. Die Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung verstehen sich zuzüglich aller Steuern oder Abgaben, die jetzt oder in Zukunft von einer Regierungsbehörde erhoben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nationale, staatliche oder Gemeindesteuern, Umsatzsteuern, Mehrwertsteuer, Vermögenssteuern und ähnliche Steuern, falls vorhanden. Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung werden ohne Einbehalt oder Abzug gezahlt. Im Falle von Abzugs- oder Einbehaltungsanforderungen zahlt der Kunde den erforderlichen Einbehalt selbst und reduziert den an GitLab zu zahlenden Betrag nicht.
7.1 Jede Partei (die „empfangende Partei“) versteht, dass die andere Partei (die „offenlegende Partei“) Informationen in Bezug auf die Technologie oder das Geschäft der offenlegenden Partei offengelegt hat oder offenlegen kann (im Folgenden als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet). Solche vertraulichen Informationen müssen entweder: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden, oder (ii) die Art dieser Informationen und/oder die Art der Offenlegung muss so beschaffen sein, dass eine vernünftige Person sie als vertraulich verstehen würde. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und vorbehaltlich der geltenden Open-Source-Lizenz(en) gilt die Software als vertrauliche Information von GitLab.
7.2 Die empfangende Partei stimmt zu: (i) solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, (ii) Zugang zu diesen vertraulichen Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zu gewähren, die für die Zwecke dieser Vereinbarung Zugang dazu benötigen, und (iii) die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Offenlegung oder unbefugter Verwendung dieser vertraulichen Informationen zu treffen, welche die Partei mit ihren eigenen vertraulichen Informationen trifft, aber in keinem Fall wird eine Partei weniger als angemessene Vorkehrungen zum Schutz dieser vertraulichen Informationen treffen.
7.3 Die offenlegende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass Abschnitt 7.2 in Bezug auf Informationen, für welche die empfangende Partei Folgendes dokumentieren kann, keine Anwendung findet: (i) Informationen, die der Öffentlichkeit ohne Maßnahmen oder Beteiligung der empfangenden Partei allgemein zugänglich sind oder werden, oder (ii) Informationen, die sich vor Erhalt durch die offenlegende Partei in ihrem Besitz befanden oder ihr bekannt waren, oder (iii) Informationen, die ihr von einem Dritten ohne Einschränkung rechtmäßig mitgeteilt wurden, oder (iv) Informationen, die unabhängig ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
7.4 Die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf den Schutz vertraulicher Informationen bleiben für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Erhalt dieser vertraulichen Informationen in Kraft und bleiben über die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen.
7.5 Nichts in dieser Vereinbarung hindert die empfangende Partei daran, vertrauliche Informationen gemäß einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen, sofern die empfangende Partei der offenlegenden Partei, soweit rechtlich möglich, eine angemessene Vorankündigung einer solchen Offenlegung gibt, damit die offenlegende Partei diese Anordnung anfechten kann.
7.6 Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass die andere Partei im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden kann und dass diese Partei berechtigt ist, im Falle eines solchen Verstoßes einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen (ohne dass eine Kaution hinterlegt werden muss).
7.7 Beide Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit: (i) einer erforderlichen Einreichung bei einer Regierungsbehörde (sofern diese Partei angemessene Anstrengungen unternimmt, um eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung zu erhalten) oder (ii) Offenlegungen gegenüber potenziellen Investoren oder Erwerbern offenzulegen, sofern die vertraulichen Informationen zu jeder Zeit in einer Weise geschützt werden, die nicht weniger streng ist, als in diesem Abschnitt 7 festgelegt.
7.8 GitLab kann Daten in Bezug auf die aggregierte Antwortrate und andere aggregierte Messungen der Softwareleistung und der Nutzung der Software durch den Kunden sammeln und diesbezüglich Berichte erstellen. Ungeachtet des Vorstehenden wird GitLab den Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht gegenüber Dritten als Quelle solcher Daten identifizieren.
8.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt GitLab dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Benutzer des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen zur Verwendung, Vervielfältigung, Änderung und Erstellung abgeleiteter Werke auf der Grundlage sowie zur Anzeige des Codes der Software auf der vom Kunden ausgewählten Stufe oder wie in einem Bestellformular angegeben, ausschließlich für: (i) die interne Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung der eigenen Software des Kunden und/oder seiner verbundenen Unternehmen; und (ii) die Anzahl der Benutzer, für die der Kunde GitLab bezahlt hat. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass GitLab und/oder seine Lizenzgeber (falls zutreffend) alle Rechte, Titel und Interessen an sämtlicher Software behalten, die in diesen Modifikationen und/oder Patches enthalten ist, und dass diese sämtliche Software nur in voller Übereinstimmung mit diesem Vertrag und mit einem gültigen Abonnement für die richtige Anzahl von Benutzern verwendet, kopiert, modifiziert, angezeigt, verteilt oder anderweitig verwertet werden darf.
8.2 Sofern hierin nicht ausdrücklich festgelegt, behält GitLab (und gegebenenfalls seine Lizenzgeber) alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Software und alle Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Feedback oder andere Empfehlungen des Kunden, seiner verbundenen Unternehmen, Benutzer oder Dritter in Bezug auf die Software (hierin als „Feedback-Materialien“ bezeichnet), die hiermit an GitLab übertragen werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Feedback-Materialien dürfen keine vertraulichen Informationen des Kunden oder geistiges Eigentum des Kunden enthalten. Diese Vereinbarung stellt keinen Verkauf der Software dar und überträgt dem Kunden keine Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit der Software oder andere Rechte an geistigem Eigentum.
8.3 Der Kunde darf keine Urheberrechtsvermerke von GitLab (oder seinen Lizenzgebern), proprietäre Legenden, Marken- oder Dienstleistungsmarkenzuordnungen, Patentkennzeichnungen oder andere Indizien für das Eigentum oder den Beitrag von GitLab (oder seinen Lizenzgebern) an der Software entfernen, ändern oder verdecken.
8.4 Der Kunde erklärt, dass er für alle Rechte, Titel und Interessen an Kundeninhalten verantwortlich ist und diese behält, vorbehaltlich einer begrenzten Lizenz an GitLab, die für die Bereitstellung der Software durch GitLab gemäß diesem Vertrag erforderlich ist.
8.5 Der Kunde gewährt GitLab das Recht, den Firmennamen und das Logo des Kunden in Marketing- und Werbematerialien zu verwenden, einschließlich Gewinnmitteilungen und Anrufen, vorbehaltlich der Marken- und Markenrichtlinien des Kunden, die GitLab von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden.
9.1 Während der Abonnementlaufzeit sichert GitLab zu und gewährleistet, dass: (i) es die Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen, (ii) die Software auf professionelle und fachmännische Weise von qualifiziertem Personal bereitgestellt wird, und (iii) es kommerzielle Industriestandardmethoden verwendet, um sicherzustellen, dass die dem Kunden zur Verfügung gestellte Software keinen Computercode oder andere Computeranweisungen, Geräte oder Techniken enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die als Deaktivierungsgeräte, Trojaner oder Zeitbomben bekannt sind, die vorsätzlich in einer Weise konzipiert sind, dass sie den Betrieb eines Netzwerks, Computerprogramms oder Computersystems oder einer Komponente davon, einschließlich seiner Sicherheits- oder Benutzerdaten, stören, deaktivieren, schädigen, infizieren, korrumpieren, beschädigen oder anderweitig in irgendeiner Weise behindern.
9.2 Sofern GitLab zu irgendeinem Zeitpunkt die Gewährleistungen in diesem Abschnitt 9 nicht einhält, kann der Kunde GitLab unverzüglich schriftlich über eine solche Nichteinhaltung informieren. GitLab wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Mitteilung entweder die Nichteinhaltung korrigieren oder dem Kunden einen Plan zur Korrektur der Nichteinhaltung zur Verfügung stellen. Sofern die Nichteinhaltung nicht korrigiert wird oder sofern während dieses Zeitraums kein vernünftigerweise akzeptabler Plan zur Korrektur der Nichteinhaltung erstellt wird, kann der Kunde diesen Vertrag kündigen und eine anteilige Rückerstattung für den nicht genutzten Teil der Abonnementlaufzeit als einziges und ausschließliches Rechtsmittel für eine solche Nichteinhaltung erhalten.
9.3 AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WERDEN DIE SOFTWARE, ERGÄNZENDE DIENSTLEISTUNGEN UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN SOWIE ALLES, WAS IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. GITLAB UND SEINE LIZENZGEBER LEHNEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUM UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
10.1 GitLab verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben oder vorgebracht werden, der behauptet, dass die von GitLab bereitgestellte Software (mit Ausnahme von Freier Software gemäß Abschnitt 3.3) das Patent oder Urheberrecht dieses Dritten verletzt oder missbraucht (ein „Kundenanspruch“). GitLab stellt den Kunden von allen Schäden, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten frei, die dem Kunden aufgrund eines Kundenanspruchs endgültig auferlegt wurden oder die im Rahmen eines von GitLab (schriftlich) genehmigten Vergleichs zur Zahlung von Beträgen durch den Kunden führten, vorausgesetzt, der Kunde: (i) benachrichtigt GitLab unverzüglich schriftlich über den Kundenanspruch, (ii) gewährt GitLab auf Kosten von GitLab jegliche angemessene Unterstützung, und (iii) gibt GitLab die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung dieser, mit der Ausnahme, dass GitLab keinen Kundenanspruch begleichen kann, es sei denn, es stellt den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung frei. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, wenn: (v) sich der Kundenanspruch aus einer Software oder einem Teil davon ergibt, die vom Kunden oder auf Anweisung des Kunden nach der Lieferung durch GitLab geändert wurde, (w) sich der Kundenanspruch aus der Verwendung oder Kombination der Software oder eines Teils davon mit anderen Produkten, Prozessen oder Materialien ergibt, die nicht von GitLab zur Verfügung gestellt wurden, wenn sich die angebliche Verletzung auf eine solche Kombination bezieht, (x) der Kunde eine angeblich verletzende Tätigkeit weiterhin ausführt, nachdem er darüber informiert wurde oder nachdem er über Änderungen informiert wurde, die die angebliche Verletzung vermieden hätten, (y) sich der Kundenanspruch aus einer nicht von GitLab erstellten Software ergibt, oder (z) sich der Kundenanspruch aus einer Verletzung dieser Vereinbarung und/oder der geltenden Bestellformulare durch den Kunden ergibt. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich GitLab im Falle eines Kundenanspruchs nach eigenem Ermessen, nach eigener Wahlmöglichkeit und auf eigene Kosten das Recht vor: (a) die Software zu modifizieren, um die durch sie bewirkte Verletzung aufzuheben, sofern kein wesentlicher Verlust der Funktionalität entsteht, (b) diesen Anspruch zu befriedigen, indem dem Kunden das Recht verschafft wird, die Software weiterhin zu verwenden, oder (c) wenn nach vernünftigem Ermessen von GitLab weder (a) noch (b) wirtschaftlich möglich sind, die Lizenz an der Software zu kündigen und einen anteiligen Teil des vom Kunden für diese Software für den nicht genutzten Teil der Abonnementlaufzeit gezahlten Betrags zurückzuzahlen.
10.2 Der Kunde verteidigt GitLab und seine verbundenen Unternehmen gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die von einem Dritten gegen GitLab erhoben oder vorgebracht werden, der behauptet: (i) dass irgendein Kundeninhalt oder die Nutzung von Kundeninhalten mit der Software oder irgendeine Software (oder Kombination von Software), die vom Kunden bereitgestellt und mit der Software verwendet wird, die geistige Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder missbraucht, oder (ii) die sich aus der rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder unter Verstoß gegen den Vertrag, die entsprechende Dokumentation oder das Bestellformular ergeben (jeweils ein „GitLab-Anspruch“). Der Kunde stellt GitLab von allen Schäden, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten frei, die GitLab aufgrund eines (schriftlich) vom Kunden genehmigten Vergleichs bezüglich eines GitLab-Anspruchs endgültig auferlegt wurden, vorausgesetzt, GitLab: (x) benachrichtigt den Kunden unverzüglich schriftlich über den GitLab-Anspruch, (y) gibt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des GitLab-Anspruchs (mit der Ausnahme, dass der Kunde keinen GitLab-Anspruch begleichen kann, es sei denn, er stellt GitLab bedingungslos von jeglicher Haftung frei), und (z) gibt dem Kunden auf Kosten des Kunden jegliche angemessene Unterstützung. Die oben genannten Verteidigungs- und Entschädigungspflichten gelten nicht, wenn sich ein GitLab-Anspruch aus einer Verletzung dieser Vereinbarung und/oder des geltenden Bestellformulars durch GitLab ergibt.
10.3 In diesem Abschnitt 10 (Schadloshaltung) ist die alleinige Haftung der entschädigenden Partei und der ausschließliche Rechtsbehelf der entschädigten Partei gegen die andere Partei für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Ansprüche Dritter angegeben.
11.1 SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN KEINE DER PARTEIEN ODER IHRE LIZENZGEBER FÜR INDIREKTE, STRAF-, NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENE EINNAHMEN, ERWARTETE GEWINNE, ENTGANGENE GESCHÄFTE ODER ENTGANGENE VERKÄUFE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHEN, SELBST WENN DIESE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT VON SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
11.2 SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI UND IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG) ODER ANDERWEITIG BERUHT, INSGESAMT NICHT DEN GESAMTBETRAG, DER VOM KUNDEN ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEM ZEITRAUM VON EINEM JAHR VOR DEM ERSTEN VORFALL, AUS DEM DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST, GEZAHLT WURDE. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSBEHELFS, SCHRÄNKEN JEDOCH NICHT DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN ODER SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEMÄSS DEM OBIGEN ABSCHNITT „ZAHLUNG VON GEBÜHREN“ EIN.
12.1 Ungeachtet sonstiger Bestimmungen darf der Kunde keiner Person den Export oder Re-Export von kontrollierten Gegenständen zur Verfügung stellen oder den Export oder Re-Export gestatten, sofern dies Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften des US-Handelsministeriums, des United States Department of Treasury Office of Foreign Assets Control oder einer anderen US-amerikanischen oder ausländischen Behörde oder Einrichtung verletzt.
12.2 Ohne Einschränkung des Vorstehenden erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass kontrollierte Gegenstände nicht verwendet oder übertragen oder anderweitig in Embargo-Länder oder an oder von einem Staatsangehörigen oder Einwohner davon oder an oder von designierten Staatsangehörigen exportiert oder re-exportiert werden. Die Listen der Embargoländer und designierten Staatsangehörigen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Verwendung der Software ist die Zusicherung und Garantie, dass sich der Kunde, das Personal des Kunden oder die Auftragnehmer nicht in einem Embargo-Land befinden oder designierte Staatsangehörige sind oder unter der Kontrolle eines designierten Staatsangehörigen oder eines Einwohners eines Embargo-Landes stehen.
12.3 Der kontrollierte Gegenstand kann Verschlüsselungstechnologie verwenden oder enthalten, die den Lizenzanforderungen gemäß den US-Exportverwaltungsvorschriften unterliegt.
12.4 Wie in FAR-Abschnitt 2.101 definiert, handelt es sich bei der von GitLab bereitgestellten Software und Dokumentation um „kommerzielle Artikel“ und gemäß DFAR-Abschnitt252.2277014 (a) (1) und (5) um „kommerzielle Computersoftware“ sowie „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“. In Übereinstimmung mit DFAR-Abschnitt 227.7202 und FAR-Abschnitt 12.212 wird jede Nutzungsänderung, Vervielfältigung, Freigabe, Leistung, Anzeige oder Offenlegung solcher kommerzieller Software oder kommerzieller Software-Dokumentation durch die US-Regierung ausschließlich durch die Bedingungen dieser Vereinbarung geregelt und ist verboten, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch die Bedingungen dieser Vereinbarung erlaubt.
13.1 GitLab und der Kunde haften nicht für Verzug oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer jeweiligen nicht-monetären Verpflichtungen, soweit dieser Verzug oder diese Verzögerung direkt oder indirekt durch Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Explosionen, Naturelemente, höhere Gewalt, Handlungen oder Vorschriften von Regierungsbehörden, nukleare, chemische oder biologische Kontamination, gerichtliche Anordnungen, die sich aus anderen Umständen als einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die notleidende Partei (wie unten definiert) ergeben, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, zivile Unruhen, Rebellionen oder Revolutionen, Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskonflikte, Epidemien oder durch andere Ereignisse oder Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von GitLab oder des Kunden liegen. Die Partei, die nicht in der Lage ist, die Leistung zu erbringen, wird als „nicht leistende Partei“ bezeichnet. Ein solches Ereignis oder ein solcher Umstand, der zu einem Verzug oder einer Verzögerung führt, wird hierin als „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet.
13.2 Die nicht leistende Partei wird von jeder weiteren Erfüllung der nicht-monetären Verpflichtungen, die von einem solchen Ereignis höherer Gewalt betroffen sind, befreit, solange dieses Ereignis höherer Gewalt andauert und die nicht leistende Partei weiterhin wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Leistung wieder aufzunehmen.
13.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 13 entschuldigt, wird jede Partei ihre jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag während eines Ereignisses höherer Gewalt weiterhin erfüllen.
14.1 Ohne die Verpflichtungen von GitLab gemäß Abschnitt 7 (Vertraulichkeit) einzuschränken, ist GitLab für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirtschaftlich angemessenen Informationssicherheitsprogramms verantwortlich, das darauf ausgelegt ist: (i) die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundeninhalte zu gewährleisten, (ii) vor erwarteten Bedrohungen oder Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Kundeninhalte zu schützen, (iii) vor unbefugtem Zugriff auf oder Verwendung der Kundeninhalte zu schützen, und (iv) sicherzustellen, dass alle Subunternehmer von GitLab, falls vorhanden, alle vorstehenden Bestimmungen einhalten. In keinem Fall dürfen die Maßnahmen des Informationssicherheitsprogramms von GitLab weniger streng sein als die Informationssicherheitsmaßnahmen, mit denen GitLab seine eigenen wirtschaftlich sensiblen Daten schützt. Der Kunde muss beim Zugriff auf und bei der Nutzung der Software wirtschaftlich angemessene Sicherheits- und Anti-Viren-Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff auf oder eine unbefugte Nutzung der Software zu verhindern, und er wird GitLab unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung informieren, von der er Kenntnis erlangt.
14.2 In Bezug auf den Schutz von Informationen gilt die GitLab-Datenschutzerklärung, die unter dem folgenden Link verfügbar ist: https://about.gitlab.com/privacy/ Sofern diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens abgeschlossen wird, werden die Bedingungen des Datenverarbeitungszusatzes unter dem Link https://about.gitlab.com/handbook/legal/data-processing-agreement/ („DPA“) hiermit durch Bezugnahme aufgenommen und gelten in dem Umfang, in dem Kundeninhalte personenbezogene Daten enthalten, wie in der DPA definiert. Soweit personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vereinigten Königreich und der Schweiz von GitLab verarbeitet werden, gelten die Standardvertragsklauseln, wie im DPA ferner ausgeführt. Für die Zwecke der Standardvertragsklauseln sind der Kunde und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen jeweils der Datenexporteur, und die Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden und die Ausführung eines Bestellformulars durch ein entsprechendes verbundenes Unternehmen gelten als Ausführung der Standardvertragsklauseln.
14.3 Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass (i) die Software nicht für die Zwecke der Speicherung, Verarbeitung, Zusammenstellung oder Übertragung sensibler Daten (wie hierin definiert) konzipiert ist, und (ii) der Kunde die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verwenden oder GitLab anderweitig sensible Daten im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen darf. Der Begriff „Sensible Daten“ bedeutet: (a) besondere Kategorien von Daten, die in der Verordnung der Europäischen Union 2016/679, Artikel 9(1) oder einer Nachfolgegesetzgebung aufgeführt sind, (b) Patienten-, medizinische oder andere geschützte Gesundheitsinformationen, die durch den Health Insurance Portability and Accountability Act (in der geänderten und ergänzten Fassung) („HIPAA“) geregelt sind, (c) Kredit-, Debit- oder andere Zahlungskartendaten oder Finanzkontodaten, einschließlich Bankkontonummern oder andere persönlich identifizierbare Finanzinformationen, (d) Sozialversicherungsnummern, Führerscheinnummern oder andere staatliche Identifikationsnummern, (e) andere Informationen, die der Regulierung oder dem Schutz durch bestimmte Gesetze wie dem Children's Online Privacy Protection Act oder dem Gramm-Leach-Bliley Act („GLBA“) (oder verwandte Regeln oder Vorschriften) unterliegen, oder (f) alle Daten, die den oben genannten ähnlich sind und durch ausländische oder inländische Gesetze geschützt sind. Der Kunde erkennt ferner an, dass die Software und die damit verbundenen Funktionen keine gesetzlichen Verpflichtungen für diese Verwendungen erfüllen sollen, einschließlich der HIPAA- und GLBA-Anforderungen, und dass GitLab kein Geschäftspartner im Sinne von HIPAA ist. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen in dieser Vereinbarung haftet GitLab folglich nicht für sensible Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden verarbeitet werden.
14.4 Soweit der Kunde über Benutzer der SaaS-Software in der Volksrepublik China verfügt, sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er alle Anforderungen eines „Verarbeiters personenbezogener Daten“ im Sinne des Gesetzes über personenbezogene Daten und Schutz der Volksrepublik China („PIPL“) erfüllt. Dies beinhaltet die Anforderung, vor der Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch GitLab im Ausland sowie vor der Weiterleitung und Verarbeitung durch Drittverarbeiter von GitLab eine angemessene Mitteilung zu machen und alle erforderlichen Einwilligungen von relevanten Benutzern einzuholen. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde, falls erforderlich, dass er personenbezogene Daten nicht ohne eine Sicherheitsbewertung von der Cyberspace Administration of China, wie in PIPL beschrieben, überträgt. Nichts in diesem Abschnitt schränkt die Verpflichtungen von GitLab oder des Kunden im Rahmen des DPA ein.
15.1 Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar oder als ungültig erweisen, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder beseitigt, so dass diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft und wirksam und durchsetzbar bleibt.
15.2 Diese Vereinbarung ist von keiner Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtretbar, übertragbar oder unterlizenzierbar, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, vorausgesetzt, dass jede Partei diese Vereinbarung im Falle eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller ihrer Geschäfte oder Vermögenswerte, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, auf einen Nachfolger übertragen und/oder abtreten kann.
15.3 Diese Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien und sie ersetzt und annulliert alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Alle Verzichtserklärungen und Änderungen müssen schriftlich von jeder Partei unterzeichnet oder anderweitig vereinbart werden, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist.
15.4 Diese Vereinbarung begründet keine Agentur, Partnerschaft, kein Joint Venture oder kein Beschäftigungsverhältnis, und keine Partei hat die Befugnis, die andere in irgendeiner Weise zu binden.
15.5 Bei einer Klage oder einem Verfahren zur Durchsetzung von Rechten aus dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, die Erstattung von Kosten und Anwaltsgebühren zu fordern.
15.6 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie persönlich zugestellt wurden, wenn der Empfang elektronisch bestätigt wurde, wenn sie per Fax oder E-Mail übermittelt wurden, und nach Erhalt, wenn sie frankiert per Einschreiben (Rückschein angefordert) gesendet wurden. Alle Mitteilungen an GitLab müssen auch als Kopie an [email protected] gesendet werden.
15.7 Zusätzlich zu allen Rechten, die vor der Kündigung zustehen, bleiben die Bestimmungen der Abschnitte 3.3 und 5 bis 15 über die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen.
15.8 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaats Kalifornien, USA, ohne Rücksicht auf dessen Kollisionsnormen. Die Bundes- und bundesstaatlichen Gerichte in San Francisco County, Kalifornien, USA, haben die ordnungsgemäße und ausschließliche Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung ergeben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird von den Parteien in Bezug auf diese Vereinbarung und die hierin vorgesehenen Transaktionen ausdrücklich abgelehnt.
Die Gebühren für die Abonnements basieren auf der Anzahl der Benutzer und der anwendbaren Support-Stufe und/oder der Funktionalität der Software, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt. Für den Fall, dass der Kunde schriftliche Spezifikationen oder Anweisungen der Servicetechniker von GitLab in Bezug auf Supportprobleme oder Anfragen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versäumnis, Backups von Kundeninhalten oder Softwareversionen zu erstellen) (jeweils ein „Supportproblem“) nicht einhält, kann GitLab seine Supportverpflichtungen gegenüber dem Kunden in Bezug auf dieses Supportproblem mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen schriftlich nach der Unfähigkeit des Kunden, diese Nichteinhaltung innerhalb der Kündigungsfrist zu beheben, beenden.
Abonnement* | Support-Stufe (First Response Time) | Support-Details |
---|---|---|
Kostenlos (früher „Core“ oder „Free“) | GitLab-Community-Forum | |
Starter (früher „Basic“ oder „Bronze“) | GitLab-Standard-Support | Support am nächsten Werktag (24-Stunden-SLA) rund um die Uhr an 5 Tagen pro Woche, Tickets einzureichen unter https://support.gitlab.com |
Premium (früher „Premium“ oder „Silver“) | Priority-Support (basierend auf Support-Auswirkung**) | Siehe Priority-Support-Übersicht: https://support.gitlab.com |
Ultimate (früher „Gold“ oder „Ultimate“) | Priority-Support (basierend auf Support-Auswirkung**) | Siehe Priority-Support-Übersicht: https://support.gitlab.com |
*Hinweis: Die Namen der Abonnements können sich ändern. Das geltende Abonnement für die jeweilige Stufe bleibt jedoch während einer Abonnementlaufzeit unverändert.
**Support-Auswirkungskategorien sind definiert unter: https://about.gitlab.com/support/definitions/#definitions-of-support-impact
PRIORITY-SUPPORT-ÜBERSICHT: https://about.gitlab.com/support/#priority-support
CUSTOMER SUCCESS SERVICES
In Bezug auf den Kauf und/oder die Nutzung der SaaS-Software durch den Kunden gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen.
Die Verfügbarkeit der SaaS-Software wird von GitLab unter Verwendung von Instrumentierungs- und Beobachtungstools gemessen und dokumentiert, die speziell entwickelt wurden, um eine repräsentative Messung der Serviceverfügbarkeit zu liefern. Der aktuelle Status, Verweise auf die Definition der Verfügbarkeitsmessung und historische Berichte sind auf der GitLab-Systemstatus-Website verfügbar oder verlinkt: https://about.gitlab.com/handbook/engineering/monitoring/#gitlabcom-service-level-availability
GitLab entwickelt und pflegt eine zugrunde liegende Cloud-Infrastruktur mit wirtschaftlich angemessener Ausfallsicherheit für alle Daten-, Rechen- und Netzwerkdienste. GitLab unterhält mindestens die höchste dokumentierte Stufe der „GitLab-Referenzarchitektur“, wie unter https://docs.gitlab.com beschrieben.
GitLab unterhält ein wirtschaftlich angemessenes System aus Datensicherungsprozessen und -technologien, um sicherzustellen, dass primäre Datenquellen bei verschiedenen Systemausfällen wiederherstellbar bleiben.
GitLab setzt ein System aus Instrumentierungs- und Beobachtungstools ein, um sicherzustellen, dass das Systemverhalten, welches die Nutzung der SaaS-Software einschränken könnte, erkannt und angekündigt wird. GitLab wendet auch branchenübliche Verfahren an, um eine angemessene Verfügbarkeit des technischen Personals zum Zweck der Reaktion auf Vorfälle aufrechtzuerhalten.
GitLab aktualisiert die SaaS-Software, sobald Updates verfügbar sind und wenn dies für die Implementierung dieser Updates angemessen ist. Der Zeitpunkt und der Prozess der Aktualisierung liegen im Ermessen von GitLab.
GitLab führt gelegentlich geplante Systemwartungen durch, welche die Nutzung eines Teils oder aller SaaS-Softwarefunktionen einschränken oder die Funktionen und Features während der geplanten Systemwartung erheblich reduzieren. GitLab kündigt alle geplanten Systemwartungsaktivitäten zehn (10) Werktage im Voraus an. GitLab verfolgt einen proaktiven Ansatz zur Minimierung des Wartungsbedarfs und begrenzt geplante Systemwartungen auf weniger als vier (4) Stunden pro Kalendermonat. Ungeachtet des Vorstehenden hat GitLab im Falle eines Notfalls oder eines dringenden Problems, das sich negativ auf die Kunden von GitLab auswirken könnte, das Recht, außerplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, um diese Fälle zu beheben. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass eine solche außerplanmäßige Wartung: (i) nur auf die Probleme beschränkt ist, die sich negativ auf die Kunden auswirken könnten, und (ii) so durchgeführt wird, dass die Kunden so wenig wie möglich gestört werden.
GitLab behält sich das Recht vor, den SaaS-Software-Service auszusetzen, sofern: (i) der Kunde die Vereinbarung und diesen Anhang nicht einhält, (ii) der Kunde die festgelegten Anwendungsgrenzen überschreitet, oder (iii) Anfragen oder Nutzungen, die als böswillig erachtet werden und von Kundenkonten, Personal oder Systemen stammen, identifiziert werden.
Diese Übersetzung dient nur zu Informationszwecken. Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem englischen Text und dieser Übersetzung ist die englische Version maßgebend.